Erbschaften im Bürgertum
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Das dominante bürgerliche Geschlechterideal beeinflusste die testamentarischen und gesetzlichen Erbpraktiken bürgerlicher Frauen und Männer am Ende des 19. Jahrhunderts. Das Bürgerliche Gesetzbuch des Königreichs Sachsen (1865-1900) eröffnete mit der fixierten Geschlechtergleichheit aller Erben nach Erbordnungen und der Testierfreiheit Handlungsspielräume, die weibliche und männliche Erben zum Unterlaufen oder zur Bekräftigung von Geschlechtervorstellungen nutzen konnten. Diese Studie zeigt auf, inwiefern Testierende und ihre Erben wie auch nach Gesetz berufene Erben Nachlassvermögen eigentumsrechtlich verteilten und materielle Güter ihren jeweiligen neuen Eigentümern vor dem Spiegel des Geschlechterideals und mit Blick auf den bürgerlichen Alltag überließen.