Obsoleszenz im Zivilrecht
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Aufgrund des heutigen Entwicklungstempos veralten Technologien immer schneller. Dies stellt insbesondere die Nutzer langlebiger technischer Anlagen wie etwa Flugzeugen, Schienenfahrzeugen und industriellen Produktionsanlagen vor große Probleme: Sie sind auf eine langjährige Versorgung mit Ersatzteilen angewiesen, die oft nur einen kurzen Produktlebenszyklus haben. Der Autor untersucht auf vertrags-, delikts- und kartellrechtlicher Grundlage, inwieweit der Hersteller einer langlebigen technischen Anlage dazu verpflichtet ist, Ersatzteile vorzuhalten und technische Anpassentwicklungen durchzuführen. Ein praktischer Teil macht Vorschläge für die interessengerechte Verteilung des Obsoleszenzrisikos in Lieferverträgen über langlebige technische Anlagen. Im Fokus steht die Frage, ob Lieferverträge über langlebige technische Anlagen eine ungeschriebene Nebenpflicht enthalten, die zur Vorhaltung von Ersatzteilen verpflichtet. Zur Klärung dieser Frage zieht der Autor neben der einfachen Vertragsauslegung die ergänzende Vertragsauslegung sowie die Vertragsergänzung nach Treu und Glauben heran. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass das in § 242 BGB verankerte Verbot widersprüchlichen Verhaltens den Hersteller dazu verpflichtet, bestimmte Ersatzteile während der technischen Lebens- und Nutzungsdauer der Anlage vorzuhalten. Denn diese Lebens- und Nutzungsdauer hat er der Anlage im Zuge des Konstruktionsprozesses selbst zugewiesen.