Die Strafbarkeit von Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler nach dem Strafgesetzbuch (StGB)
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Betrugsstraftaten zu Lasten von Versicherungsunternehmen sind in Deutschland weit verbreitet. Schätzungen zufolge liegt der jährliche Schaden der Versicherer bei mehr als vier Milliarden Euro. Dabei geht es nicht nur um spektakuläre Fälle. Es sind gerade die kleinen und mittleren Betrugsschäden, die diesen Betrag ausmachen. Bemerkenswert ist, dass es bei großen Teilen der Bevölkerung kaum ein Unrechtsbewusstsein für diese Taten gibt. Die zentralen Strafrechtsnormen, die derartige Aktivitäten erfassen, sind der Betrug nach § ,263 , StGB und der Versicherungsmissbrauch nach § ,265 , StGB. Gelegentlich verwirklichen Versicherungsnehmer jedoch auch weitere Straftatbestände, u. U. sogar mit Unterstützung des eigenen Versicherungsvermittlers. In seiner Dissertation zeigt Christian Schüll auf, nach welchen Strafvorschriften des StGB sich Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler strafbar machen können. Die einzelnen Straftatbestände werden analysiert, mit Beispielen aus der Praxis unterfüttert und auf ihre rechtspolitische Zweckmäßigkeit hin untersucht. Das breite Feld der Straftatbestände des StGB wird auf einige wenige Vorschriften reduziert, die für Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler eine Rolle spielen können.