Fortentwicklung des Handels- und Steuerbilanzrechts
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Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz beabsichtigte, den Informationsgehalt des Handelsbilanzrechts durch eine begrenzte Annäherung an die IFRS und die Abschaffung von Wahlrechten zu stärken. Die Handelsbilanz blieb weiterhin Grundlage der Ausschüttungsbemessung. Auch am Maßgeblichkeitsprinzip hielt der Gesetzgeber explizit fest. Es stellt sich jedoch die Frage, ob hiermit eine dauerhafte Lösung geschaffen wurde. So führt die weiterhin bestehende Koexistenz zweier Bilanzierungssysteme unweigerlich zu Abgrenzungsproblemen. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen ist der Rechtszustand auch künftig unbefriedigend. Indessen wird der Fokus internationaler Harmonisierungsbestrebungen durch Reformüberlegungen in Bezug auf die 4. EG-Richtlinie auf die kapitalmarktfernen Unternehmen gelenkt. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach der Zukunft der Ausschüttungs- und Steuerbemessungsfunktion. Möglicherweise würde ein Ausbau des Instruments der Ausschüttungssperre oder alternativ ein Solvenztest auch die Anwendung der IFRS für Zwecke der Ausschüttungsbemessung ermöglichen. Insbesondere die Forderungen nach einem eigenständigen Steuerbilanzrecht nehmen seit dem BilMoG deutlich zu, da Handels- und Steuerbilanz stärker denn je divergieren. Zudem schreiten auch im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung die Harmonisierungsbestrebungen auf EU-Ebene voran. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Arbeit die Möglichkeiten und Grenzen bilanzieller Vermögens- und Gewinnermittlung in Bezug auf die Informations-, Ausschüttungs- und Steuerbemessungsfunktion der Rechnungslegung. Auf diese Weise sollen das momentan vorliegende Bilanzierungsumfeld und verschiedene Reformalternativen gewürdigt, Gestaltungsempfehlungen für die künftige Rechnungslegungskonzeption abgeleitet und insbesondere die Frage beantwortet werden, ob die Reform des Handelsbilanzrechts durch das BilMoG eine dauerhafte Lösung darstellt.