Kapazitätserweiterung des Netzes nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
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Strom ist leitungsgebunden. Daher müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zwecks Einspeisung und Fortleitung des produzierten Stroms an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden. Ist das Netz in der vorgefundenen Situation nicht zur Abnahme des Stroms geeignet, muss der jeweilige Netzbetreiber unter bestimmten Umständen die Kapazität seines Netzes auf eigene Kosten erweitern. Die Arbeit untersucht die Rechtslage hinsichtlich dieser Pflicht zur Kapazitätserweiterung und bewertet diese. Des Weiteren geht sie der Frage nach, ob die gegebenen rechtlichen Grundlagen den Anforderungen der Praxis gerecht werden. Dabei kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Regelungen zur Lösung der besonders praxisrelevanten Problemkreise ausreichen und es, abgesehen von einigen Klarstellungen, keiner Neuregelung bedarf.