Abgeltungsteuer
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Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz von 2008 regelte der Gesetzgeber nicht nur die sich aus der Bezeichnung selbst abzuleitende Materie neu, sondern konzipierte auch die Besteuerung des Kapitalvermögens ganz „nebenbei“ vollständig neu, indem er eine Abgeltungssteuer eingeführt hat. Nach neuem Recht unterliegen grundsätzlich sämtliche private Kapitalerträge einem einheitlichen Steuersatz von 25 %. Werden dagegen andere Einkunftsquellen genutzt oder fallen Kapitalerträge im betrieblichen Bereich an, bleibt es bei der bisherigen Regelung mit einem progressiven Steuersatz mit 45 % an der Spitze. Es stellt sich die Frage, ob diese ungleiche Behandlung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei der Verteilung der Steuerlast sowohl gegenüber anderen Einkunftsarten als auch innerhalb derselbigen noch als „gerecht“ bezeichnet werden kann. Somit ist insbesondere fraglich, ob diese Regelung noch mit dem in Art. 3 I GG statuierten Postulat, dass „alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind“, in Einklang steht. Dies ist Gegenstand vorliegender Studie. Dazu werden in einem ersten Schritt die allgemeinen gleichheitsrechtlichen Maßstäbe der Besteuerung untersucht, welche mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erheblich modifiziert worden sind. Die sich daraus ergebenden Anforderungen werden dabei deutlich herausgearbeitet. Darauf aufbauend werden die eingangs aufgeworfenen Fragen anhand eines Fallbeispiels konkretisiert und die dabei festgestellten Ungleichbehandlungen mit den Anforderungen der Rechtsprechung auf Konformität untersucht. Schließlich zeigt die Studie den Handlungsbedarf, der sich für den Gesetzgeber aus den Ungleichbehandlungen ergibt, auf und bietet hierfür Lösungen an.