Die Entwicklung der bundesstaatlichen Ordnung
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Der Autor nimmt sich der Frage an, welche Kriterien für die Kompetenzverteilung und Struktur des deutschen Bundesstaats ausschlaggebend sein sollen, um zu einem, den Ideen der Verfassung entsprechenden Föderalismus zu gelangen. Anlass und sodann auch Bewertungsgegenstand ist die Föderalismusreform I des Jahres 2006 sowie die daraus folgenden bundes- bzw. landesgesetzgeberischen Folgerungen. In der Betrachtung des Autors zeigt sich das dynamische Prinzip des Bundesstaats nicht als Selbstzweck, sondern vor allem in seiner dienenden Eigenschaft für Demokratie und Rechtsstaat. Der erste Teil der Arbeit nimmt eine thematische Konkretisierung vor und legt die Grundlagen des Föderalismus wie auch des Verfassungsgrundsatzes des Bundesstaates dar. Für den Fortgang der Untersuchung relevante Aspekte der historischen deutschen Verfassungsordnungen werden herausgearbeitet. Die folgende Betrachtung des föderativen Grundkonzeptes der Urfassung des Grundgesetzes lässt Schlüsse auf den grundsätzlichen Telos des Bundesstaates des Grundgesetzes zu und erarbeitet weitere grundlegende Kompetenzverteilungskriterien. Der zweite Teil widmet sich der Entwicklung des kompetenziellen Verhältnisses von Bundes und Länderebene in der Gesetzgebung und Verwaltung. Die Genese des sog. Beteiligungsföderalismus wird nachgezeichnet. Nach einem Zwischenfazit bezüglich der strukturellen Brennpunkte dieser Spielart des bundesrepublikanischen Föderalismus wird der Frage nachgegangen, ob und welche Effekte und Wechselwirkungen zwischen dem Beteiligungsföderalismus und dem Telos des Bundesstaates des Grundgesetzes bestehen. Hierdurch wird es möglich, die im Vorfeld der Föderalismusreform I thematisierte Krise des deutschen Bundesstaates auf konkrete negative Wechselwirkungen zwischen dem idealtypischen Bundesstaat des Grundgesetzes und dem Beteiligungsföderalismus zurückzuführen. Der Konkretisierung und weiterer Erarbeitung von verfassungsimmanenten Kompetenzverteilungskriterien widmet sich der folgende Schwerpunkt. Neben der Beurteilung der Frage, ob und inwieweit bereits die Staatlichkeit von Bund und Ländern Rückschlüsse auf die konkrete Kompetenzverteilung zulässt, wird darüber hinaus das Subsidiaritätsprinzip mittels eines Bezuges zu weiteren Grundsätzen und Wertungen des Grundgesetzes so weit konkretisiert, dass es als objektiver Mechanismus der Kompetenzzuordnung operabel wird. Letztlich konzentriert der vierte Teil der Arbeit die bis dato erreichten Arbeitergebnisse und setzt sie in Bezug zur Föderalismusreform I. Diese wird schließlich einer Beurteilung hinsichtlich der Reform der Kompetenzarten und der Beteiligungsrechte des Bundesrates bei der Bundesgesetzgebung sowie auch bezüglich der Neuordnung der Gesetzgebungsmaterien unterzogen.