Interessenausgleich und Sozialplan
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Die wirtschaftliche Entwicklung erfordert von deutschen Unternehmen und Betrieben ständig, sich auf Veränderungen neu einzustellen. Innerbetriebliche Umstrukturierungen, Entlassungen von Arbeitnehmern und Verlegung oder Schließung von Standorten sind nur Beispiele für solche notwendig werdenden unternehmerischen Maßnahmen. Arbeitsrechtlich sind die genannten Maßnahmen als Betriebsänderungen zu qualifizieren, die, sofern ein Betriebsrat besteht, den Regeln der §§ 111 ff. BetrVG unterfallen. Dies hat zur Folge, dass sich die Betriebsparteien, Unternehmensführung und Betriebsrat, mit den Rechtsinstituten Interessenausgleich und Sozialplan auseinandersetzen müssen. In dieser Studie wird dargestellt, was unter einem Interessenausgleich und Sozialplan zu verstehen ist, wie diese Zustandekommen, welche Funktionen diesen zukommen und in welchem Verhältnis die beiden Rechtsinstitute zueinander stehen. Ausgehend von diesen Grundlagen wird die Rechtsnatur von Interessenausgleich und Sozialplan umfassend analysiert. Diese ist hinsichtlich des Interessenausgleichs in Rechtsprechung und Literatur noch immer umstritten. Die in der Praxis zunehmend relevanten und im SGB III geregelten Eingliederungs-/Transfermaßnahmen werden in einem eigenen Kapitel eingehend dargestellt. Ihre strittige dogmatische Verortung in Interessenausgleich und/oder Sozialplan wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BAG erläutert. Thematisiert wird darüber hinaus der Nachteilsausgleich, welcher nach dem Gesetzeswortl nur beim Interessenausgleich anwendbar ist. Die Rechtsprechung des BAG, welchen diesen auch auf den Sozialplan anwenden möchte, wird kritisch hinterfragt. Abschließend wird problematisiert, ob eine Verrechnung von Nachteilsausgleichsanspruch mit einer Sozialplanabfindung möglich ist. In diesem Zusammenhang wird auch untersucht, inwieweit eine solche Verrechnung gegen die Massenentlassungsrichtlinie der EU verstoßen könnte.