Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit
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Die Tarifpolitik steht unweigerlich vor einem bedeutungsvollen Wandel. So hat sich das Bundesarbeitsgericht mit seinen Urteilen vom 27. Januar 2010 und 23. Juni 2010 dazu entschlossen, den seit über fünfzig Jahren geltenden, aber seit jeher rechtlich umstrittenen Grundsatz der Tarifeinheit ‘ein Betrieb – ein Tarifvertrag’ aufzugeben. In Folge dessen wurde eine lebhafte Diskussion hervorgerufen. Im Mittelpunkt dieser Diskussion steht dabei neben dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur geänderten Rechtsprechung der Tarifeinheit die am gleichen Tag nach Bekanntgabe des Urteils veröffentlichte gemeinsame Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit ihrer Forderung nach einer mit Eingriffen in das Streikrecht verbundenen gesetzlichen Verankerung der Tarifeinheit innerhalb des Tarifvertragsgesetzes. Ihr Vorhaben begründen diese vor allem damit, dass nach der Kehrtwende des Bundesarbeitsgerichts zum Grundsatz der Tarifeinheit mit einer erheblichen Zersplitterung der Tariflandschaft sowie einer drastischen Zunahme von Arbeitskämpfen zu rechnen sei. Auch seitens der Politik fand die gemeinsame Initiative von BDA und DGB breite Unterstützung. Forschungsziel der Studie von Carsten Denis Graser ist es daher, die Frage zu analysieren, ob es nun tatsächlich aufgrund der geänderten Rechtsprechung des BAG zum Grundsatz der Tarifeinheit zu einer Zersplitterung der Tariflandschaft kommen kann, die vor allem durch unzählige Neugründungen von neuen Gewerkschaften (insb. neuer Spartengewerkschaften) hervorgerufen wird, die die Tarifeinheit in den Betrieben und in den Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet und ein Handeln seitens des Gesetzgebers, wie von BDA und DGB gefordert, notwendig macht.