Generationenvertrag und Familienvermögen
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Der Streit um das Pflichtteilsrecht der Abkömmlinge ist ein altes Thema und dennoch gerade jetzt eine Aufgabe für die junge Juristengeneration. Die Autorin zieht nach einer eingehenden Analyse der Diskussion um die Rechtfertigung des Pflichtteilsrechts der Abkömmlinge im BGB und der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den weitreichenden Schluss, dass eine tragfähige Legitimation und die Zukunftsfähigkeit des Pflichtteilsrechts nur durch eine grundlegende Umgestaltung des Pflichtteilsrechts selbst erreicht werden können. Der bisher überwiegend noch für das geltende Pflichtteilsrecht herangezogenen Rechtfertigung einer „familiären Solidarität“ erteilt die Autorin eine deutliche Absage. „Familiäre Solidarität“ zeigt sich als Konzept konturlos, als rechtliches Konstrukt den Grundlagen von Art. 6 GG zuwider und als Basis eines Pflichtteilsrechts für zukünftige Generationen nur schwerlich Akzeptanz schaffend. Die Autorin wendet sich nachhaltig gegen die übermäßige Verrechtlichung der innerfamiliären Beziehungen ohne rechtlich begründete Abgrenzungen zu freiwilligen Leistungen in der Familie. Basis dieser de lege ferenda konzipierten Arbeit ist die Erkenntnis, dass ein bedarfsunabhängiges Pflichtteilsrecht ausschließlich in Bezug auf „familiäres Vermögen“ legitimierbar ist. Insofern erfasst es nur den Anteil am Vermögen des Erblassers, den dieser nicht selbst erwirtschaftet, sondern im Rahmen des innerfamiliären Generationenvertrags bereits zuvor unentgeltlich erhalten hat. Die Autorin fügt damit der (meist unreflektiert vom Erblasservermögen als dessen Lebensleistung ausgehenden) bisherigen Diskussion um das Pflichtteilsrecht eine eingehende Auseinandersetzung mit einem weithin vernachlässigten Aspekt der Vererbung und der Testierfreiheit hinzu. Zudem zeigt die Autorin auf, dass gerade dieser Aspekt für die nächsten Erben-Generationen große Bedeutung gewinnen wird. Insbesondere die Zukunftsfähigkeit des Pflichtteilsrechts in Zeiten pluralistischer und individualisierter Familienstrukturen ist ein Kernthema dieses Werkes.