Die Beteiligung Dritter an Wettbewerbsverstößen
Autoři
Více o knize
Die mittelbare Beteiligung an Wettbewerbsverstößen stellt den Rechtsanwender erfahrungsgemäß vor größere Schwierigkeiten, ist in diesen Fällen im Vergleich zur unmittelbaren Begehung ein in der Regel besonders hoher Begründungsaufwand von Nöten, um eine Sanktionierung herzuleiten. Im Bereich des Kartellrechts hat diese Thematik mit der Entscheidung des EuG “AC-Treuhand/Kommission” erheblich an Brisanz gewonnen. Konkret geht es dabei um die grundlegende Frage, ob sog. Kartellgehilfen, also Unternehmen, deren einzige Aufgabe darin besteht, Kartelle zu organisieren und die Kartellanten bei der Durchführung der wettbewerbswidrigen Absprachen zu unterstützen, vom Anwendungsbereich des europäischen Kartellrechts erfasst werden können. Die gleiche Frage ergibt sich darüber hinaus auch im deutschen Kartellrecht und damit unter Anwendung der Vorschriften des GWB. Im Lauterkeitsrecht nach UWG stellt sich eine im Wesentlichen sehr ähnliche Problematik. Die Diskussion dreht sich hierbei darum, ob die Haftung desjenigen zu bejahen ist, der den Wettbewerbsverstoß eines Dritten erst ermöglicht oder ihn zumindest erleichtert, insbesondere indem er die dafür nötige Infrastruktur zur Verfügung stellt. Nils Bremer untersucht, inwieweit der mittelbare Rechtsgutverletzer verantwortlich ist und wie eine solche Verantwortlichkeit hergeleitet und von ihrem Umfang und Inhalt her umrissen werden kann.