Der Unterhalt für ein Kind als Schaden
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Die Geburt eines Menschen entzieht sich seit jeher einer rein rationalen Betrachtung. Ein neugeborenes Kind löst Gefühle, Emotionen und Empfindungen aus, deren Ausmaß man nicht in Worte zu fassen vermag. Doch trägt dieses Ereignis unter gewissen Voraussetzungen rechtliche Probleme, welche mit dem Ausdruck «Kind als Schaden» bezeichnet werden. Statt grenzenloser Freude steht unter diesem Aspekt auf einmal die Frage eines finanziellen Ausgleichs für die Geburt eines Menschen im Raum, denn neben Betreuungs- und Erziehungskosten schulden Eltern ihren Kindern Sachleistungen, die den wirtschaftlichen Bedarf der Kinder decken. Im Vergleich zu kinderlosen Paaren sind Familien trotz unterschiedlicher staatlicher Förderung und Privilegierung – etwa in steuerrechtlicher Hinsicht – materiell eindeutig benachteiligt. Diese Problematik gilt seit Ende der 1960er Jahre im deutschen Schrifttum als ungelöstes Problem. Auf dem gleichen Standpunkt stehen die südkoreanische Literatur und Rechtsprechung seit Mitte der 1990er Jahre. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob Unterhaltskosten für ein Kind als Schaden angesehen und auf den behandelnden Arzt abgewälzt werden können, wenn ein «unerwünschtes» Kind durch ärztliches Fehlverhalten zur Welt gekommen ist.