Europas Antworten zur Rettung Griechenlands und des Euro
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Die griechische Schuldenkrise hat sich zu einem allgegenwärtigen Problem innerhalb Europas entwickelt - einer Europäischen Staatsschuldenkrise. Neben mehreren geschnürten Hilfspaketen der Euroländer und des Internationalen Währungsfonds für Griechenland errichtete die Europäische Union eilig einen temporären Euro-Schutzschirm und in der Folge einen weiteren, permanenten Schutzschirm. Von der Schuldenbremse war plötzlich die Rede, als hätte es diese nicht bereits gegeben: den Stabilitäts- und Wachstumspakt, das Fundament der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Mit der griechischen Schuldenkrise offenbarte sich einer der größten Webfehler in der Unionsrechtsystematik - einer ganz menschlichen Angewohnheit: unangenehme Angelegenheiten zu ignorieren und aufzuschieben. Die den Mitgliedsstaaten überlassene, zu umfangreiche Selbstverantwortung im Hinblick auf die Konsolidierung ihrer Staatshaushalte hatte der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beinahe das Genick gebrochen. So geriet - im Angesicht Griechenlands drohender Zahlungsunfähigkeit - die Frage der Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit der ergriffenen Maßnahmen mit dem Unionsrecht ins Hintertreffen. Die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland Dr. Angela Merkel formulierte es treffend: wenn Regelungen der EU-Verträge der Lösung dieser Krise entgegenstehen, müssen die Verträge eben entsprechend geändert werden, denn die Europäische Idee dürfe letztlich nicht an ihren eigenen Regelungen scheitern. Diese Arbeit wirft einen Blick auf den verfassungsrechtlichen Rahmen der EU-Finanzhilfen an Griechenland und möchte besagten Blick dabei gezielt ‘über den Tellerrand’ hinaus schweifen lassen - und dabei den Fragen nachgehen, wie es soweit kommen konnte und wohin uns diese Entwicklung führen wird.