Hochschulrecht im Strukturwandel
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Dieses Werk beschäftigt sich mit der Öffnung und institutionellen Ausdifferenzierung des ehemals tertiären Bildungssektors, der Ausgliederung der Universitäten und der mit diesen Entwicklungen verbundenen Veränderung in der Kombination von Öffentlichem Recht und Privatrecht. Solche Kombinationen sind etwa bei der Verknüpfung von Auswahlverfahren mit einem privatrechtlichen Arbeits- bzw Dienstvertrag zu fi nden (zB Berufungsverfahren für Universitätsprofessor-Innen) sowie im Bereich des Organisationsrechts (zB Wahl von UniversitätsrektorInnen) und werden unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus dem Qualitätssicherungs-Rahmengesetz-QSRG ergeben, vor allem aus der Rechtschutzperspektive untersucht. Aus verfassungsrechtlicher Sicht wird darauf eingegangen, wer zur Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten dieses neuen „postsekundären Bildungsbereichs“ zuständig ist und welche verfassungsrechtlichen Garantien für diesen Bildungsbereich gelten (Art 81c B-VG, Art 17 bzw 17a StGG).