Unternehmensmitbestimmung und grenzüberschreitende Verschmelzungen in der Europäischen Union
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Seit einigen Jahren wird in Deutschland - gerade vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen - erneut über die Zukunftsfähigkeit der deutschen Unternehmensmitbestimmung diskutiert. Nach der Schaffung der Europäischen Gesellschaft (SE) hat der Europäische Gesetzgeber mit der Verschmelzungsrichtlinie (VRL) einen weiteren Schritt zu mehr Mobilität von Unternehmen getan, indem nun auch grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften auf einer sicheren Rechtsgrundlage möglich sein sollen. Kurz zuvor hatte schon der EuGH in der Rechtssache „Sevic“ die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Verschmelzung im Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit der juristischen Personen verankert, sich jedoch hinsichtlich des Verschmelzungsverfahrens und der Frage der Mitbestimmungssicherung in Schweigen gehüllt. In dieser Abhandlung werden die Entscheidungen „Sevic“ und Cartesio„ des EuGH sowie die mitbestimmungsrechtlichen Regelungen der VRL und ihre Auswirkungen auf die Unternehmensmitbestimmung in Deutschland analysiert. Ausgangspunkte der Untersuchung sind zunächst die mitbestimmungsrelevanten Parameter des deutschen Systems der Unternehmensmitbestimmung sowie die Konstellationen, in denen innerstaatliche Verschmelzungen Auswirkungen auf das Mitbestimmungsregime der an der Verschmelzung beteiligten Unternehmen haben können. Der Fokus liegt hier auf der Frage, wie die Rechtsordnung mit einem etwaigen Mitbestimmungsverlust im Zuge der Verschmelzung umgeht. Im nächsten Teil werden die Entscheidungen “Sevic„ und “Cartesio" des EuGH vorgestellt und ihre Bedeutung für grenzüberschreitende Verschmelzungen herausgearbeitet. Schließlich setzt sich die Arbeit mit den mitbestimmungsrechtlichen Regeln der VRL auseinanderIm Anschluss wird herausgearbeitet, welche mitbestimmungsrechtlichen Auswirkungen grenzüberschreitende Verschmelzungen mit deutscher Beteiligung einerseits innerhalb des Anwendungsbereichs der VRL und andererseits außerhalb ihres Anwendungsbereichs haben. Auch hier liegt besonderes Augenmerk auf etwaigen Mitbestimmungsverlusten im Zuge der Verschmelzung. Es zeigt sich, dass sowohl bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen innerhalb als auch außerhalb der VRL Mitbestimmungsverluste möglich sind. Diese sind - genau wie bei innerstaatlichen Verschmelzungen - hinzunehmen. Dieser Umstand erhöht den Reformdruck auf die deutsche Unternehmensmitbestimmung.