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Eine kritische Analyse des deutschen Stalking-Straftatbestandes

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Die Erhellung des Phänomens „Stalking“ überschreitet naturgemäß die Grenzen strafrechtlicher Betrachtung. Zum einen geht es nicht nur darum eine Phänomenologie des Stalking gleichsam als Basis zu erstellen, vielmehr sind auch die Kriminologie des Täters und des Opfers zum Ausgangspunkt rechtlicher Wertung gemacht worden. Denn nur auf der Grundlagen eines trennscharfen Stalking-Begriffs konnte die rechtliche Einordnung gelingen. Die Analyse umfasst zum einen auch die prozessuale Umsetzbarkeit der Regelung, denn auch die präventive Wirksamkeit strafrechtlicher Sozialkontrolle zeigt sich letzten Endes auch daran, ob die einschlägigen Fälle zumindest im Ermittlungsverfahren münden. Dies erfordert auch eine rechtstatsächliche empirische Untersuchung, die mit in den Blick genommen wurde. Es handelt sich um eine gründliche und abgewogene Analyse eines „modernen“ Tatbestandes, die neben einer ins Detail gehenden strafrechtlichen Analyse insbesondere durch die mehrperspektivische Vorgehensweise, mit der materiell-rechtliche, verfahrensrechtliche, sanktionsrechtliche u. v. a. legitimatorische Aspekte miteinander verknüpft. Das Phänomen Stalking wird als ein über das Strafrecht hinausgreifendes vielschichtiges Phänomen betrachtet und macht daher das Werk für verschiedene Adressatenkreise lesenswert.

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2012

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