Die sozialrechtliche Stellung von Ausländern mit fehlendem Aufenthaltsrecht
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Im Zuge der Globalisierung und der vermehrten Zuwanderung von Arbeitskräften in die Europäische Union stehen die Systeme sozialer Sicherheit der Mitgliedstaaten vor der Herausforderung, den sozialen Schutz und die Menschenwürde von Migranten mit fehlendem Aufenthaltsrecht zu gewährleisten. Obwohl soziale Mindestrechte auch auf unions- und völkerrechtlicher Ebene geregelt sind, liegt die soziale Absicherung von Migranten in der Kompetenz der einzelnen Mitgliedsstaaten. Diese rechtsvergleichende Arbeit beschäftigt sich mit Deutschland und Spanien. Sie geht der Frage nach, ob Ausländer mit fehlendem Aufenthaltsrecht Anspruch auf Sozialleistungen haben und unter welchen Bedingungen sie diesen Anspruch wahrnehmen können. Hier beschränkt sie sich nicht allein auf die Beschreibung von Sozialleistungen, sondern stellt Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Sozial- und Aufenthaltsrecht in den jeweiligen Rechtsordnungen dar. Die vorliegende Arbeit versteht sich als Beitrag für die Schaffung einer Harmonisierung des Migrationsrechts in der Union.