Die Haftung des Unternehmensberaters
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Die Haftung von Unternehmensberatern ist in Judikatur und rechtswissenschaftlichem Schrifttum im Gegensatz zur Haftung von Rechtsanwälten, Steuer- und Anlageberatern bisher nur vereinzelt thematisiert worden. Dies verwundert, da einerseits die Leistungen von Unternehmensberatern heutzutage insbesondere bei größeren Investitionsentscheidungen kaum noch wegzudenken sind, andererseits aber quasi keine gesetzlichen Regelungen zur Ordnung des Unternehmensberatungsmarktes existieren. Vor diesem Hintergrund widmet sich der Verfasser der Frage, inwieweit anerkannte Sorgfaltspflichten der Rechtsanwälte, Steuer- und Anlageberater auf Unternehmensberater übertragen werden können, wobei exemplarisch die Beratung hinsichtlich eines internationalen Outsourcing herangezogen wird.