Nationality planning und treaty shopping im internationalen Investitionsrecht
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Können sich Briefkastengesellschaften auf den Schutz von Investitionsabkommen berufen und vor internationalen Schiedsgerichten klagen? Die Arbeit untersucht den Schutz von Briefkastenfirmen nach der ICSID Convention, dem North American Free Trade Agreement (NAFTA) und dem Energiecharta-Vertrag (ECV). Das Ergebnis fällt differenziert aus: Das NAFTA und der ECV erfassen zunächst einmal alle Briefkastenfirmen; in Analogie zu den Vertragsbestimmungen können Vertragsstaaten jedoch Briefkastenfirmen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Angehörigen des Gaststaates stehen, den Schutz des Vertrags verweigern. Gemäß der ICSID Convention sind Briefkastengesellschaften unter «gaststaatlicher Kontrolle» hingegen von vornherein keine tauglichen Investoren.
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Nationality planning und treaty shopping im internationalen Investitionsrecht, Sange Addison-Agyei
- Jazyk
- Rok vydání
- 2012
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
Navrhnout úpravu
- Titul
- Nationality planning und treaty shopping im internationalen Investitionsrecht
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Sange Addison-Agyei
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 2012
- ISBN10
- 3631637063
- ISBN13
- 9783631637067
- Série
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Können sich Briefkastengesellschaften auf den Schutz von Investitionsabkommen berufen und vor internationalen Schiedsgerichten klagen? Die Arbeit untersucht den Schutz von Briefkastenfirmen nach der ICSID Convention, dem North American Free Trade Agreement (NAFTA) und dem Energiecharta-Vertrag (ECV). Das Ergebnis fällt differenziert aus: Das NAFTA und der ECV erfassen zunächst einmal alle Briefkastenfirmen; in Analogie zu den Vertragsbestimmungen können Vertragsstaaten jedoch Briefkastenfirmen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Angehörigen des Gaststaates stehen, den Schutz des Vertrags verweigern. Gemäß der ICSID Convention sind Briefkastengesellschaften unter «gaststaatlicher Kontrolle» hingegen von vornherein keine tauglichen Investoren.