Der Beitrag der FDP-Fraktion im Parlamentarischen Rat zur Ausarbeitung des Grundgesetzes
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Welche Rolle spielte die kleine Fraktion der Liberalen im Parlamentarischen Rat bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland? Diese Frage ist in der rechtsgeschichtlichen Forschung noch nicht umfassend beantwortet. Nun ist eine Studie erschienen, welche den überraschend großen Einfluss der fünf bzw. sechs liberalen Parlamentarier Theodor Heuss, Hermann Höpker Aschoff, Thomas Dehler, Max Becker, Hermann Schäfer sowie Hans Reif auf die Entstehung des Grundgesetzes insgesamt sichtbar macht. Tatsächlich fehlte bisher eine Monographie, die den spezifischen Anteil der FDP-Fraktion hinsichtlich der wesentlichen Beratungen im Verfassungsgremium erkennen ließ. Diese Studie macht insbesondere deutlich, auf welchen Sachgebieten die Liberalen ihre Vorstellungen von einer künftigen Verfassung zum Tragen bringen konnten, wo sie mit ihren Konzepten scheiterten oder wo sie zum Mittler zwischen den beiden großen Fraktion von SPD und CDU/CSU wurden. In diesem Zusammenhang tritt auch die Rolle der einzelnen Abgeordneten in der FDP-Fraktion hervor. Zudem lässt sich auch eine gewisse Zuordnung der Parlamentarier innerhalb der Fraktion vornehmen und ein Gesamtergebnis für das Wirken der Liberalen im Parlamentarischen Rat ermitteln. Insgesamt ergaben sich 14 Sachfelder, an deren Ausgestaltung die FDP-Fraktion erkennbar mitwirkte. Die Liberalen beteiligten sich an der Diskussion über die zu treffende Wahl der Bundesflagge durch das Verfassungsgremium und trugen zur Gestaltung der Überschrift und Präambel bei. Breiten Raum umfasste die Mitwirkung der Freidemokraten an der Ausarbeitung diverser Freiheits- und Gleichheitsrechte. In besonderem Maße waren die Liberalen zudem an der Konzeption einer Kulturverfassung sowie an der Abgrenzung des Verhältnisses von Kirche und Staat beteiligt, um auch bei den Rechtsfragen hinsichtlich Krieg und Frieden wesentlich mitzusprechen und über die Aufnahme plebiszitärer Elemente in das Grundgesetz oder deren Ablehnung zur Entscheidung beizutragen. Die FDP-Abgeordneten im Parlamentarischen Rat wirkten mit bei der spezifischen Konstruktion des Bundesrates als dem föderalen Element der Staatsorganisation und sahen sich maßgebend involviert hinsichtlich der Regelungen einer darauf aufbauenden Finanzverfassung sowie der Festlegung von Rahmenbedingungen für die künftige Wirtschaftsordnung. Ferner beeinflusste die Fraktion der Liberalen die innere Ausgestaltung des Bundestages. Bis zum Schluss der Beratungen stritten sie um die Ausarbeitung eines Wahlgesetzes. Auch hatten sie hohen Einfluss auf die Regelung der Gesetzgebung des Bundes oder das gefundene Konzept der Bundesregierung im Zusammenspiel von Bundestag, Bundesrat und dem Bundespräsidenten. Nicht zuletzt lag es an den Liberalen, in der Beamtenfrage und bei der gefundenen Ordnung des Justizwesens wesentlich mitzusprechen.