Wegschließen für immer?
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Wie soll eine Gesellschaft mit psychisch kranken und/oder gefährlichen Straftätern umgehen? Diese Frage stellt nicht nur das Recht, sondern auch die Ethik, die Sozial- und die Humanwissenschaften immer wieder neu vor Herausforderungen. Durch die aktuellen Entscheidungen des EGMR zur Sicherungsverwahrung und des BVerfG zur nur noch sehr eingeschränkten Zulässigkeit einer zwangsweisen Behandlung wurde die gesamte Struktur der deutschen präventiven Sicherungsmaßregeln auf den Prüfstand der ethischen, rechtlichen, gesellschaftlichen, vor allem der kriminalpolitischen Kohärenz und Sinnhaftigkeit gestellt und zur wissenschaftlichen Diskussion freigegeben. Dies betrifft den Normenbestand wie auch die Versorgungspraxis. Wenn eine einfache Lösung nicht „Wegschließen für immer” lauten kann, dann sind Kreativität, wissenschaftliches Nachdenken und überzeugende neue Lösungsansätze gefordert. Dies zu leisten, fanden sich auf Einladung des „Forensik-Forums” an der Universität Witten/Herdecke im Rahmen der vom BMBF geförderten Klausurwochen im November 2011 junge Nachwuchswissenschaftler und -innen gemeinsam mit erfahrenen Experten aus unterschiedlichen Disziplinen, sowohl aus Deutschland als auch aus dem Ausland, zusammen. Sie erörterten im inter- und transdiziplinären Dialog den gegenwärtigen Sachstand, erarbeiteten Werturteile und stellten teils neue, jedenfalls zeitgemäße Norm- und Handlungsoptionen dar. Die Beiträge der Teilnehmer dieser Klausurwochen werden im vorliegenden Band der Öffentlichkeit zur Information, Anregung und Kritik übergeben.