Der Schuldbefreiungsanspruch in der Insolvenz des Befreiungsgläubigers
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Wird über das Vermögen des Befreiungsgläubigers ein Insolvenzverfahren eröffnet, so stellt sich für die Beteiligten die Frage, wie der Befreiungsanspruch des Insolvenzschuldners zu behandeln ist. Die Erfüllung des Anspruchs durch den Befreiungsschuldner hätte zur Folge, dass der Gläubiger der Forderung, auf die sich der Befreiungsanspruch bezieht, volle Befriedigung erlangt, obwohl ihm als Insolvenzgläubiger nur die Quote zusteht. Nach der Rechtsprechung des BGH soll sich der Befreiungsanspruch daher mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einen Zahlungsanspruch umwandeln. Die Arbeit unterzieht den sogenannten „Umwandlungsgrundsatz“ des BGH einer eingehenden kritischen Prüfung. Zudem werden einige Fallgruppen untersucht, in denen der Befreiungsschuldner dem Gläubiger der Hauptforderung (z. B. als Gesamtschuldner, Bürge) unmittelbar verpflichtet ist und in denen die Umwandlung – zur Vermeidung einer doppelten Inanspruchnahme des Befreiungsschuldners – ausscheiden muss.
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Der Schuldbefreiungsanspruch in der Insolvenz des Befreiungsgläubigers, Sandra Körner
- Jazyk
- Rok vydání
- 2013
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- Titul
- Der Schuldbefreiungsanspruch in der Insolvenz des Befreiungsgläubigers
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Sandra Körner
- Vydavatel
- Nomos
- Rok vydání
- 2013
- ISBN10
- 3832979808
- ISBN13
- 9783832979805
- Série
- Schriften zum Insolvenzrecht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Wird über das Vermögen des Befreiungsgläubigers ein Insolvenzverfahren eröffnet, so stellt sich für die Beteiligten die Frage, wie der Befreiungsanspruch des Insolvenzschuldners zu behandeln ist. Die Erfüllung des Anspruchs durch den Befreiungsschuldner hätte zur Folge, dass der Gläubiger der Forderung, auf die sich der Befreiungsanspruch bezieht, volle Befriedigung erlangt, obwohl ihm als Insolvenzgläubiger nur die Quote zusteht. Nach der Rechtsprechung des BGH soll sich der Befreiungsanspruch daher mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einen Zahlungsanspruch umwandeln. Die Arbeit unterzieht den sogenannten „Umwandlungsgrundsatz“ des BGH einer eingehenden kritischen Prüfung. Zudem werden einige Fallgruppen untersucht, in denen der Befreiungsschuldner dem Gläubiger der Hauptforderung (z. B. als Gesamtschuldner, Bürge) unmittelbar verpflichtet ist und in denen die Umwandlung – zur Vermeidung einer doppelten Inanspruchnahme des Befreiungsschuldners – ausscheiden muss.