Deutsches und tschechisches Bestechungsstrafrecht
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Die Arbeit vergleicht das materielle Bestechungsstrafrecht in Tschechien und Deutschland. Weiter werden die den Strafverfolgungsbehörden zur Korruptionsbekämpfung jeweils zur Verfügung stehenden Grundrechtseingriffsbefugnisse beschrieben und gegenübergestellt. Eingegangen wird außerdem auf die außerstrafrechtliche Antikorruptionsgesetzgebung, wobei auch auf historische und soziale Aspekte Bezug genommen wird. Schließlich wird die Frage aufgeworfen, ob eine Vereinheitlichung des deutschen und des tschechischen Bestechungsstrafrechts im Hinblick auf ein künftiges europäisches Strafgesetzbuch möglich bzw. sinnvoll wäre. Überraschend dürften die Ergebnisse der Arbeit sein, wonach Deutschland der Tschechischen Republik im direkten Vergleich bei der Korruptionsbekämpfung keinesfalls überlegen ist. In beiden Staaten tritt Korruption vielmehr in ähnlichem Umfang auf, wobei sie in Tschechien aber stärker die öffentliche Diskussion und Medienwelt beschäftigt als bei uns. So entsteht der Eindruck, in Tschechien seien Staat und Wirtschaft korrupter als hierzulande. Sowohl das materielle tschechische Bestechungsstrafrecht als auch die strafprozessualen Befugnisse gehen in Tschechien deutlich weiter als in Deutschland – ein Trend, der sich mit dem Inkrafttreten des neuen tschechischen Strafgesetzbuches Anfang 2010 noch verstärkte. Insgesamt scheint die Arbeit der Ermittlungsbehörden im Nachbarland effektiver zu sein als bei uns. Zudem stimmt das tschechische Strafrecht in höherem Umfang mit den Vorgaben internationaler Abkommen zur Korruptionsbekämpfung überein als das deutsche.