"Sostjazatelʹnostʹ" im russischen Strafprozessrecht
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Der Begriff "Sostjazatel'nost'„ ist bereits seit Justizreform von 1864 ein Schlüsselbegriff des russischen Strafprozessrechts. Er kann etwa mit “Streitigkeit„, “kontradiktorischer Charakter„ übersetzt werden. Immer wieder wurde er als Wesensmerkmal des russischen Strafprozesses behauptet; sogar die sowjetische Justiz und Wissenschaft nahmen ihn trotz des extrem oritären Charakters des sowjetischen Strafprozesses für sich in Anspruch. Seit 1993 ist er in der russischen Verfassung niedergelegt (Art. 123 Abs. 3). Damit stellt sich allerdings Forderung nach Ermittlung seines juristischen Gehalts. Dieser Aufgabe unterzieht sich Ivan Aladyev, der als gebürtiger Russe nicht nur über hervorragende Sprachkenntnisse, sondern auch wertvolle Kontakte zur russischen Justiz verfügt. Der Autor untersucht im ersten Schritt die Anforderungen der russischen Literatur und des russischen Verfassungsgerichts an den Begriff und stellt wesentliche Wesensmerkmale des Begriffes dar. Im zweiten Schritt prüft er, wie weit die “Sostjazatel'nost'" in der russischen Strafprozessordnung verwirklicht ist. Dabei untersucht der Autor detailliert die geltende Strafprozessordnung. Mit dem Buch hat Herr Aladyev eine äußerst arbeitsaufwendige, fleißige Untersuchung vorgelegt. Die Heranziehung der russischen Literatur und der Rechtsprechung ist enorm. Vielfach hat der Verfasser dabei neben der russischen weitere ausländische Regelungen und die Literatur herangezogen.