Energiewende!
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Der politisch forcierte massive Ausbau der Erneuerbaren Energien wird gem. § 1 Abs. 2 EEG weiter verstärkt. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien in der Stromversorgung bis zum Jahr 2050 stetig zu erhöhen und diese Strommenge in das Elektrizitätsversorgungssystem zu integrieren. Gerade diese Systemintegration der fluktuierenden Strommengen aus Sonne und Wind stellen das System vor große Herausforderungen. Der Netzausbau kann in diesem Fall nur das räumliche Problem der fehlenden Netzkapazitäten lösen, nicht jedoch das zeitliche Problem der fehlenden Stromnachfrage. Entgegen diesem zeitlichen Problem erfordert der Ausbau der Erneuerbaren Energien eine entsprechende Menge an Stromspeichern, die Stromüberschüsse aufnehmen und zeitlich verzögert wieder abgeben können um eine ständige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Diese Studie versucht das teilweise erheblich novellierte „Recht der Energiespeicherung“ näher zu analysieren und die Bedeutung der Stromspeicherung für die Energieversorgung zu verdeutlichen. Dabei konzentriert sich die Analyse besonders auf die Fördermöglichkeiten der Energiespeicher und weitere Anreize zur Errichtung und zum Betrieb von Speichern.