Der Gläubigerschutz in der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
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Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde mit dem am 01.11.2008 in Kraft getretenen MoMiG durch eine einzige Vorschrift in das GmbHG eingeführt: § 5a GmbHG. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie, anders als die GmbH, mit einem Kapital unterhalb von 25.000 â' gegründet werden kann. Dafür muss sie eine besondere Firma tragen und unterliegt einer gesetzlichen Rücklageverpflichtung. Umstritten ist, ob der Gesetzgeber bei der Unternehmergesellschaft damit den Aspekt des Gläubigerschutzes ausreichend berücksichtigt hat. In der Literatur wurde bereits vor Inkrafttreten des MoMiG oftmals der Vorwurf erhoben, die Unternehmergesellschaft mit einem Mindeststammkapital von weniger als 25.000 â' erleichtere zwar die Gründung von Unternehmen, schwäche aber den Gläubigerschutz. Die Frage nach dem Gläubigerschutz ist nicht bloss theoretischer Natur, denn die Unternehmergesellschaft wird seit ihrer Einführung rege genutzt. Am 28.02.2011 existierten bundesweit 47.605 Unternehmergesellschaften; für den Stichtag 15.01.2012 ergab eine Hochrechnung des Instituts für Rechtstatsachenforschung der Universität Jena bereits einen deutschlandweiten Bestand von 62.512 Unternehmergesellschaften. Die Autorin untersucht, welchen Preis die neugewonnene Attraktivität des deutschen Gesellschaftsrechts hat - insbesondere mit Blick auf die Gesellschaftsgläubiger. Zunächst werden die bestehenden Gläubigerschutzmechanismen beleuchtet und kritisch bewertet; anschliessend werden mittels Rechtsfortbildung neue Wege zur Ausweitung des Schutzes aufgezeigt.