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Das Recht auf Internet als Grundlage der Online-Grundrechte

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„Das Recht auf Internet als Grundlage der Online-Grundrechte“ In einer Entscheidung vom 24.01.2012 (III ZR 98/12) hat der Bundesgerichtshof anerkannt, dass das Internet mittlerweile zur Grundversorgung des Einzelnen zähle. Unabhängig von einem konkret darlegbaren Schaden lasse sich allein aus der Nichtverfügbarkeit ein Schadensersatzanspruch begründen (eine ähnliche Bedeutung wurde bisher nur dem Kfz und dem herkömmlichen Telefonanschluss zugebilligt). Dieser Einordnung ist zuzustimmen, sichert der Zugang zum Internet - und um diesen kann es nur gehen - doch eine zeitgemäße, dem Stand der Zivilsation entsprechenden Persönlichkeitsentfaltung. Nur welche Folgen hat diese Erkenntnis für Gesetzgebung und Verwaltung? Dieser Frage wurde in einem von ISPRAT e. V. geförderten Projekt vom Lorenz-von-Stein-Institut nachgegangen.

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