Bankenkrisen und Insolvenzrecht
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Ausgangspunkt der Studie ist die Finanzmarktkrise von 2007/2008. Mehrere nationale Kreditinstitute wurden fast ohne Vorwarnung mit teilweise Existenz bedrohenden Problemen konfrontiert. Anstelle jedoch auf das für solche Konstellationen entwickelte Insolvenzrecht zurückzugreifen, war man insbesondere bei größeren Banken bestrebt, die Durchführung eines Insolvenzverfahrens um jeden Preis zu vermeiden. Auch wenn man mit der breiten Mehrheit der Überzeugung ist, dass systemrelevante Banken vor einem Zusammenbruch bewahrt werden müssen, so ist die generelle Ablehnung der Durchführung eines Insolvenzverfahrens dennoch - zumindest auf den ersten Blick - verwunderlich. Mit dem bei der Insolvenzrechtsreform im Jahre 1999 neu eingeführten Insolvenzplanverfahren wurde gerade auch die Möglichkeit geschaffen, insolvente Unternehmen zu sanieren. Anliegen dieser Studie ist es, dem Potenzial des Insolvenzplanverfahrens im Bereich der Sanierung von notleidenden systemrelevanten Kreditinstituten nachzugehen. Hierbei wird die rechtliche Situation im Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ zugrunde gelegt. Die Studie zeigt auf, dass zu Beginn der Finanzmarktkrise kein effektives Verfahren zur Sanierung systemrelevanter Kreditinstitute existierte. Zudem wird das unter der Bezeichnung „Finanzmarktstabilisierungsgesetz“ geschaffene Notfallsanierungsprogramm dargestellt und erläutert, warum hierin kein adäquates Krisenbewältigungsinstrumentarium gesehen werden kann. Um Bankenkrisen in Zukunft effektiv begegnen zu können, ist die Entwicklung eines effektiven Sanierungsverfahrens für systemrelevante Kreditinstitute notwendig. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und sich mit der Schaffung des Restrukturierungsgesetzes für ein vollkommen neues Sondersanierungsverfahren entschieden. Diese Entscheidung kann der Autor nicht nachvollziehen. Er spricht sich vielmehr für eine Überarbeitung des Insolvenzplanverfahrens aus. Kern der Studie ist die Darstellung und Behandlung der wesentlichen einem praktischen Einsatz des Insolvenzplanverfahrens entgegenstehenden rechtlichen und wirtschaftspsychologischen Bedenken. Hierbei wird ein Fokus auf die Besonderheiten von Bankeninsolvenzen gerichtet.