Von der Lehre des „geborenen“ Verbrechers zur modernen Hirnforschung
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Die Frage, ob der Ursprung der Kriminalität biologischer Natur sein könnte, beschäftigt das Strafrecht seit geraumer Zeit. Dennoch konnte ein Beweis für diese Hypothese niemals erbracht werden. Doch was wäre wenn? Die Strafrechtsdogmatik hat sich diesem Gedankenspiel gestellt und die unterschiedlichsten Lösungsvorschläge entwickelt. Der Facettenreichtum dieser Konzepte reicht vom Erhalt des Status quo bis zur völligen Abkehr vom Schuldstrafrecht. Pionierarbeit auf diesem Gebiet leisteten Physiognomik und Phrenologie, wonach der Verbrecher an äußeren Merkmalen zu erkennen sei. Dieser Ansatz wurde später vom italienischen Arzt Cesare Lombroso aufgegriffen und erweitert. Seinem Theorem folgend werde der Verbrecher als solcher geboren und müsse zwangsläufig kriminell werden. Verbrechen ist folglich Schicksal, wofür der Verbrecher nichts kann. Später folgten die sogenannten biologischen Kriminalitätstheorien, die auf höchst unterschiedliche Weise versuchten den Nachweis für den biologischen Ursprung der Kriminalität zu führen. Heute beschäftigt sich die moderne Hirnforschung wiederum mit dem biologischen Ursprung der Kriminalität. In diesem Zusammenhang entwickelte die moderne Hirnforschung zwei Erklärungskonzepte. Zum einen wird die Auffassung vertreten, Verbrecher haben Gehirnanomalien, die für die kriminellen Handlungen verantwortlich seien. Zum anderen sei der Mensch in seinen Handlungen nicht frei, sondern werde durch sein Gehirn gesteuert. Folglich sei jeder Mensch, also auch der Verbrecher, zu seinen Handlungen determiniert. Deshalb könne ein Verbrecher im Zeitpunkt der Tatbegehung ohnehin nicht anders handeln. Vor diesem Hintergrund sei Strafe sinnlos. Das Schuldstrafrecht müsse abgeschafft werden. Die Untersuchung möchte einen Überblick über diese fachübergreifende Thematik anbieten, zweifelsohne eine der faszinierendsten der Strafrechtswissenschaften.