Die arbeitnehmerähnliche Person im italienischen Recht
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Die italienische Rechtsordnung schenkt der Erwerbstätigkeitsform der arbeitnehmerähnlichen Person große Beachtung. Der italienische Gesetzgeber hat bisher mehrere gesetzliche Regelungen erlassen, die diese Form der Erwerbstätigkeit betreffen. Sein umfangreichster Eingriff erfolgte im Jahr 2003 durch die Rechtsverordnung vom 10.9.2003, Nr. 276. Jüngst erfolgte ein weiterer Eingriff durch das Gesetz vom 28.6.2012, Nr. 92. Die Studie klärt den Begriff der arbeitnehmerähnlichen Person im italienischen Recht. Um die rechtliche Bedeutung der einzelnen Voraussetzungen des Begriffs richtig erfassen zu können, wird zudem das System der Erwerbstätigkeit natürlicher Personen im italienischen Recht vorgestellt, das sich erheblich vom deutschen System unterscheidet. Des Weiteren stellt die Arbeit die Rechtsfolgen der Arbeitnehmerähnlichkeit im italienischen Recht dar. Dabei wird unter anderem das speziell für die Gruppe der arbeitnehmerähnlichen Personen normierte Vertragsrecht vorgestellt.