"Verhältnismäßige Notwehr“
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Der Titel „Verhältnismäßige Notwehr“ mag auf den ersten Blick verwirren, setzt er doch mit Verhältnismäßigkeit und Notwehr zwei Rechtsbegriffe miteinander in Bezug, die nach der gängigen Praxis und Lehre nicht unbedingt zusammengehören. Welche Unterschiede gibt es noch zwischen Notwehr und Defensivnotstand? Reichen diese Unterschiede aus, weiterhin ein Nebeneinander von Notwehr und Notstand zu rechtfertigen oder kann eine gemeinsame Lösung gefunden werden? Falls eine solche gemeinsame Lösung gefunden werden kann, wie könnte diese dann aussehen? Hierzu werden verschiedene Vorschläge gemacht, wobei vor allem die Frage nach einer Abschaffung der bisherigen Notwehrregelung und Lösung der bisherigen Notwehrfälle mit dem Rechtsinstitut des Defensivnotstands im Mittelpunkt steht.