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Abschied vom Arkanprinzip?

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Informationsfreiheit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen der freiheitlichen Demokratie. Der Besitz von Informationen ist von wesentlicher Bedeutung für die soziale und ökonomische Stellung des Einzelnen. Mit zunehmender Informiertheit wächst die Freiheit zur Mitverantwortung, zur Kritik sowie zur effektiven Wahrnehmung von Bürger-rechten und Beteiligungschancen. Viele insoweit relevante Informationen sind überhaupt nur bei staatlichen Stellen vorhanden. Die Verfügbarkeit dieser Informationen kann somit von entscheidender Bedeutung beispielsweise für die bürgerschaftliche Teilhabe an staatlichen Planungs- und Entscheidungsprozessen sein. Die Transparenz von politischen und behördlichen Entscheidungen erhöht darüber hinaus deren Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz. Regelungen zum Informationszugang sind des-halb in der heutigen Informationsgesellschaft unverzichtbar. Dies wird auch daran deutlich, dass viele Staaten mittlerweile Regelungen auf den Weg gebracht haben, die einen freien Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung gewähren sollen. In Deutschland haben sich neben dem Bund auch 11 der 16 Bundesländer entschieden, Informationsfreiheitsgesetze zu verabschieden. Am 07. April 2008 brachte die SPD-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zum Landesgesetz zur Einführung des Rechts auf Informationszugang in den rheinland-pfälzischen Land-tag ein, der nach zwei Lesungen am 26. November 2008 als Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG –) verabschiedet wurde. § 15 LIFG sieht dabei vor, dass die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände die Auswirkungen dieses Gesetzes über-prüft und dem Landtag drei Jahre nach seinem Inkrafttreten darüber berichtet. Mit der Durchführung der Evaluation hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) in Speyer beauftragt. Das Ziel des Evaluationsvorhabens besteht darin, einerseits das Gesetz auf seine Zielerreichung hin zu überprüfen und anderseits die organisatorischen, personellen und finanziellen Auswirkungen des Gesetzes untersuchen.

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