Anspruch und Wirklichkeit des Restschuldbefreiungsverfahrens
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Nach mehr als zehn Jahren Rechtsanwendung der Insolvenzordnung und damit verbundener Erprobung des Elementes Restschuldbefreiung bildet die Untersuchung von Rechtstatsachen den Prozesscharakter einer erfolgreichen Verfahrensimplementation ab. Die Installation des insolvenzrechtlichen Entschuldungsverfahrens ist noch nicht abgeschlossen. Dauer und Ertrag dieses Prozesses sind abhängig vom Zusammenwirken der verschiedenen Beteiligten. Die empirische Analyse von Restschuldbefreiungsverfahren anhand von Gerichtsakten belegt, dass ein förmliches Entschuldungsverfahren nicht für jedermann geeignet oder zugänglich ist. Der Überschuldung natürlicher Personen lässt sich deshalb langfristig und ökonomisch sinnvoll nur außerhalb judizieller Verfahren begegnen.