Obligatorische Mediation
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Mediation ist kein Modethema, sondern eine effektive und schonende Methode der Konfliktbeilegung. Aus dem anglo-amerikanischen Raum stammend ist seit rund 20 Jahren auch in Deutschland eine zunehmende Verbreitung und steigende Akzeptanz von Mediation zu verzeichnen. Die Vorteile eines Mediationsverfahrens gegenüber dem streitigen Gerichtsverfahren dringen auch hierzulande ins Bewusstsein der Bevölkerung. Mit dem im Juli 2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetz hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für Mediationsverfahren verbessert. Dennoch hat sich die Mediation bislang nicht ausreichend in die deutsche Streitkultur etablieren können. Zu häufig wird der klassische Weg des Gerichtsverfahrens eingeschlagen, auch bei Rechtsstreitigkeiten, die durch ein Mediationsverfahren nachhaltiger bereinigt werden könnten. Gerade in komplexen Konfliktsituationen, in denen die Parteien nicht nur über eine reine Rechtsfrage streiten, sollte auch der persönlichen Konfliktebene Beachtung geschenkt werden. Die Parteien werden mit einer eigenständig ausgearbeiteten Lösung um so zufriedener sein, je mehr darin ihre wirklichen Interessen berücksichtigt werden. Das Herausarbeiten dieser oftmals verborgenen Interessen ist Kern der Mediation. Grundvoraussetzung hierfür ist eine gewisse Offenheit der Parteien. Deshalb wird von vielen Fachleuten die Ansicht vertreten, eine Mediation könne nur zum Erfolg führen, wenn die Medianden von Anfang an freiwillig teilnehmen. Ein erzwungenes Mediationsverfahren ist nach Auffassung dieser Autoren unzulässig. In diesem Buch wird daher untersucht, ob die Einführung eines verpflichtenden Mediationsversuchs im allgemeinen Zivilrecht sowie im speziellen Fall der Trennungs- und Scheidungsmediation mit Umgangskonflikten zulässig und zweckmäßig wäre. Die Zulässigkeit einer obligatorischen Mediation wird im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Verfahrenslogik der Mediation sowie mit europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben beleuchtet. Eine gesonderte Betrachtung der Trennungs- und Scheidungsmediation mit Umgangskonflikten erfolgt, da sich hier aufgrund des Vorhandenseins gemeinsamer Kinder sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht Unterschiede zu Mediationsverfahren in anderen Bereichen ergeben.