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Die verfassungsrechtliche Absicherung der Vorlagepflicht

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Vor dem Hintergrund des prekären demokratischen Fundaments der Europäischen Union kommt dem Rechtsschutz besondere Bedeutung bei der Wahrung der Rechte des Einzelnen in der Union zu. Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV mit der Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte ist ein zentraler Pfeiler im Rechtsschutzsystem der Europäischen Union. Die Effektivität des Rechtsschutzes hängt aber entscheidend von der Bereitschaft der nationalen Gerichte ab, dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Da dieser gesetzlicher Richter im Sinne des Grundgesetzes ist, unterliegt die Vorlageentscheidung der Fachgerichte der Kontrolle des Bundesverfassungsgerichtes. Auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterliegt die fachgerichtliche Vorlageentscheidung der verfassungsgerichtlichen Kontrolle. Alexander Betz evaluiert zunächst die Effektivität dieses Optimierungsmechanismus in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Daraufhin sieht er - in Ermangelung anderer effektiver Optimierungsmechanismen - eine verfassungsrechtliche, unionsrechtliche und völkerrechtliche Verpflichtung zur Schaffung einer Nichtvorlagerüge auf nationaler Ebene. Auf diese Weise können die unionale und die nationale Gerichtsbarkeit so verzahnt werden, dass ein zufriedenstellender Schutz der Rechte erreicht wird.

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