Reformen als Unmöglichkeit der Verteidigungspolitik? Die Verteidigungspolitischen Richtlinien aus dem Jahre 2003 und die Folgen
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Seit der Gründung der Deutschen Bundeswehr im Jahre 1955 und ihrer Aufstellung im darauffolgenden Jahr waren die Struktur, der Umfang, die Ausbildung, die Ausrüstung und der Auftrag auf die Verteidigung der Landesgrenzen ausgerichtet. Mit dem Wandel der politischen Rahmenbedingungen seit den 1990er Jahren wandelte sich zugleich auch der Auftrag der deutschen Streitkräfte. Eine direkte Bedrohung der Staatsgrenzen war nicht mehr präsent und auch die NATO überarbeitete ihr konzeptionelles Vorgehen. Konflikte, wie sie auf dem Balkan stattfanden, führten dazu, dass sich die Bundeswehr einem neuen Aufgabenfeld stellen musste – doch immer noch in ihren alten Strukturen, die auf die Landesverteidigung ausgelegt waren. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien 2003 und ihrer Umsetzung. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Analyse von vier Kategorien: Fähigkeiten, Personal, Struktur und wirtschaftliche Kooperationen. Genauer sollen hierbei die Ursachen für die nicht stattgefundene Umsetzung bestimmter Zielvorgaben und das Eintreten nichtintendierter Sekundäreffekte in den vier Bereichen untersucht werden. Dem theoretischen Analyserahmen liegt hierbei der Akteurzentrierte Institutionalismus nach Renate Mayntz und Fritz W. Scharpf sowie das Vetospielertheorem nach George Tsebelis zu Grunde.