Gläubigerbenachteiligung als normative Voraussetzung der Insolvenzanfechtung
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Erstmalig stellt ein Werk in der Geschichte der Konkurs- bzw. Insolvenzverordnung die Voraussetzungen der Gläubigerbenachteiligung im Rahmen der Insolvenzanfechtung dar, grenzt diese gleichzeitig zu der Anfechtung des Bürgerlichen Gesetzbuches ab, ohne dabei die Voraussetzungen und Wirkungen der Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz zu vernachlässigen. Der Autor nähert sich den Ausprägungen und dem Gehalt des Merkmals der Gläubigerbenachteiligung durch eine für den Leser gut nachvollziehbare Struktur: Zunächst führt er allgemein in die Entstehungsgeschichte des Merkmals ein, um dann im Anschluss die noch rudimentären Ausprägungen nebst entsprechenden Fallgestaltungen vor dem Jahr 1900 darzustellen. Im nächsten Schritt geht er auf einfach gelagerte Sachverhalte zu Zeiten der Konkursordnung in der Zeit von 1900 bis zum Außerkrafttreten dieser im Jahr 1999 ein. Dreh- und Angelpunkt der Betrachtung ist jeweils die vom BGH vielzitierte wirtschaftliche Betrachtungsweise. Diese hinterfragt der Autor unter Zugrundelegung der kritischen Ansicht Ludwig Häsemeyers', der ausgehend von der Herkunft der Anfechtung vielmehr eine juristische Herangehensweise befürwortet. Das der Analyse wesentlich zugrunde liegende Urteil des BGH aus dem Jahr 2009, in dem das Gericht den Vorgang des Bierbrauens als eine die Gläubiger benachteiligende Rechtshandlung einstufte, dient als Prototyp des Vergleiches der durch die differenten Auffassungen hervorgerufenen Ergebnisse. Unter Bezugnahme auf die in dem Urteil enthaltenen und damit bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigenden Teilaspekte kommt der Autor zu einem unerwarteten Ergebnis, das, da es auf vorangegangenen logischen Erkenntnissen basiert, gänzlich überzeugt. Jeder engagierte Insolvenzrechtler ist daher gehalten, sich vor Ausübung des Anfechtungsrechts genauestens mit dem Ergebnis dieser Analyse auseinanderzusetzen, um beurteilen zu können, ob das obligatorische Merkmal der Benachteiligung der Insolvenzgläubiger tatsächlich vorliegt. Prozesse, die aufgrund unzureichender Kenntnisse des zentralen Aspektes der Gläubigerbenachteiligung verloren werden, gehören nach Lektüre dieses Werkes der Vergangenheit an.