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Vom Konzessionszwang zum Normativrecht
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Die Arbeit untersucht Aktienbanksatzungen aus dem 19. Jahrhundert auf aufsichtsrechtliche Aspekte, unterteilt nach ihrem Gründungsdatum vor und nach 1870 und nach Banken mit und ohne Notenausgabeprivileg. Vor der Aktienrechtsnovelle von 1870 ermöglichte sich der Staat ein unterschiedlich ausgestaltetes Oberaufsichts- und Mitspracherecht hinsichtlich Gründung und Geschäftstätigkeit der Banken mittels Konzessionserfordernis. Nach 1870 wich das Konzessions- einem Normativsystem mit obligatorischer Bildung eines Aufsichtsrates. Banken unterlagen der Gewerbe- und damit der Gründungsfreiheit. Kontrolle und Aufsicht sollten in Eigenregie stattfinden mit Befangenheitsgefahr der Akteure. Eine neutrale externe Aufsichtsinstanz fehlte.
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