Die Treuepflicht der Aktionäre bei der vorinsolvenzlichen Sanierung durch einen Debt-Equity-Swap
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Der Debt Equity Swaps ist ein wichtiges Instrument der finanziellen Sanierung, welches sowohl vor als auch in der Insolvenz Anwendung finden kann. Während hierfür bei Aktiengesellschaften vor der Insolvenzeröffnung verschiedene Strukturmaßnahmen mit den entsprechenden Mehrheiten beschlossen werden müssen, gilt dies in der Insolvenz nach dem neuen § 225a InsO nicht mehr. Bisher wurde davon ausgegangen, dass die fehlende Zustimmung zur vorinsolvenzlichen Sanierung aufgrund der Treuepflicht überwunden werden kann, da die sonst erfolgende Insolvenzeröffnung regelmäßig den Beteiligungsverlust zur Folge hatte. Die Sanierungschancen in der Insolvenz haben sich seit dem hierfür maßgeblichen „Girmes-Urteil“ des BGH mit Einführung der InsO und zuletzt der Umsetzung des ESUG deutlich verbessert. Vor diesem Hintergrund bedarf es damit auch einer Neubewertung der Treuepflicht der Aktionäre in Sanierungssituationen, bei der insbesondere zu prüfen ist, wie sich die Beteiligung in der Insolvenz ansonsten entwickeln würde.