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Unentgeltliche Einspeisung von Fernsehprogrammen ins Kabelnetz als Rechtsproblem

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Die zunehmende Digitalisierung und die Konvergenz der Medien haben insgesamt zu einer gewissen Entspannung hinsichtlich des Engpasses an Kapazitäten für die Übertragung von Fernsehprogrammen gesorgt. In dem für die Fernsehübertragung in Deutschland weiterhin bedeutsamsten Übertragungsweg - dem analogen Kabelnetz - steht jedoch nach wie vor nur eine beschränkte Anzahl von Kanälen einer deutlich höheren Zahl von an einer Einspeisung interessierten Fernsehprogrammen gegenüber. Althergebrachte gesetzliche Privilegien bestimmter Programme - etwa der offenen Kanäle oder lokaler Anbieter - stehen bereits aus diesem Grunde fortlaufend auf dem Prüfstand. Hinzu kommt, dass Veränderungen in der Rechtsstellung der Kabelnetzbetreiber im Zuge der in den 90er Jahren eingeläuteten Privatisierung der Kabelnetze zu grundlegenden Veränderungen in den Rechtsverhältnissen der Kabelnetzbetreiber zu den übrigen Protagonisten geführt haben. Gegenstand der Studie ist die Beleuchtung eines Teilaspekts aus dieser Gemengelage widerstreitender rechtlicher Interessen, nämlich die Frage, ob die landesmedienrechtlich auferlegten Verpflichtungen der Kabelnetzbetreiber zur unentgeltlichen Zurverfügungstellung von Fernsehkanälen bzw. zur unentgeltlichen Einspeisung bestimmter Programme in die analogen Kabelnetze rechtmäßig sind. Die Besonderheit der Fragestellung liegt darin, dass ein Privater - der jeweilige Kabelnetzbetreiber - zu einer Dienstleistung im geschäftlichen Verkehr verpflichtet wird, für die er kein Entgelt erhält, obgleich die zu erbringende Dienstleistung einen erheblichen wirtschaftlichen Wert hat. Alle anderen - nicht privilegierten - Programmveranstalter müssen die Einspeisungsdienstleistung, die der jeweilige Kabelnetzbetreiber erbringt, auf vertraglicher Grundlage durch die Zahlung eines Entgelts an den Kabelnetzbetreiber zu vergüten. Diese Ungleichbehandlung stellt daher auch eine nicht zu vernachlässigende Einwirkung in den Wettbewerb unter den Programmveranstaltern dar. Das Werk behandelt umfassend die sich insoweit mit Blick auf die Rechtsstellung der Kabelnetzbetreiber stellenden Fragen. Es wird untersucht, ob die in einer Vielzahl der Landesmediengesetze in unterschiedlicher Weise ausgeformte vorgenannte gesetzliche Verpflichtung der Kabelnetzbetreiber zur unentgeltlichen Einspeisung bestimmter Programme am Maßstab des primären und sekundären Europarechts, des deutschen Verfassungsrechts, der EMRK, des TKG und GWB gemessen rechtmäßig ist. Darüber hinaus ordnet die von der FU Berlin im Jahr 2013 als Dissertation angenommene Studie diese Spezialthematik in den Gesamtzusammenhang anderer Fallgruppen der Verpflichtung zur unentgeltlichen Leistungserbringung ein und weist über Einzelvergleiche etwa zu den Themen Fernsehkurzberichterstattung von Fußballspielen, Stromeinspeisung, Pflichtexemplarabgaben oder Obdachloseneinweisung gemeinsame Parallelen und Unterschiede sowie ableitbare übergeordnete Grundsätze nach.

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