Der Allgemeine Teil des iranischen Schuldvertragsrechts
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Die Arbeit befasst sich mit dem allgemeinen Schuldvertragsrecht der Islamischen Republik Iran. Anhand einiger ausgewählter Rechtsinstitute wird das im iranischen Schuldvertragsrecht herrschende Spannungsverhältnis zwischen rezipiertem französischen und traditionellem islamischen Recht aufgezeigt. Während das gesetzlich geregelte Allgemeine Vertragsrecht zum Teil dem Vorbild des Code civil nachgeformt wurde, entsprechen die einzelnen Vorschriften inhaltlich nicht immer den französischen Regelungen. Einer ganzen Reihe von Normen liegen nach wie vor Prinzipien des islamischen Rechts zu Grunde. Diese Problematik besteht umso mehr seit der Islamischen Revolution aus dem Jahre 1979, da nun laut der Verfassung sämtliche Vorschriften, die nicht im Einklang mit dem islamischen Recht der schiitischen Rechtsschule stehen, nichtig sind. Eine Auslegung angelehnt an die französischen Regelungen kann somit nur erfolgen, wenn die Norm inhaltlich der jeweiligen Regelung des Code civil entspricht und die heranzuziehenden französischen Ansätze nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen des islamischen Rechts der schiitischen Rechtsschule stehen. Letztlich zeigt die Untersuchung, dass nach wie vor weitreichende Unsicherheiten bei der Auslegung einzelner Vorschriften herrschen.