Von der Bereichsausnahme zur Bereichseinschränkung
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Spätestens seit der Hereinnahme des Arbeitsvertrags in den Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB stehen Fragen der AGB-Kontrolle im Zentrum der arbeitsrechtlichen Diskussion. Dennoch ist es bis heute nicht gelungen, das Arbeitsrecht insgesamt widerspruchsfrei in das Recht der AGB zu integrieren. Diese Abhandlung liefert einen Beitrag hierzu. Sie legt die Strukturen der §§ 305 ff. BGB offen und klärt, wie sich die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten losgelöst vom jeweiligen Einzelfall in diese Strukturen einfügen lassen. Dabei geht es im Kern um klassische Fragen der Rechtsdogmatik: Es geht um nicht mehr und nicht weniger, als die rechtssystematische Verankerung des Arbeitsrechts, seine dogmatische Struktur, seine Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum allgemeinen Zivilrecht.
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Von der Bereichsausnahme zur Bereichseinschränkung, Andreas Hofelich
- Jazyk
- Rok vydání
- 2013
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Von der Bereichsausnahme zur Bereichseinschränkung
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Andreas Hofelich
- Vydavatel
- PL Acad. Research
- Rok vydání
- 2013
- Vazba
- pevná
- ISBN10
- 3631627688
- ISBN13
- 9783631627686
- Série
- Studien zum Arbeitsrecht und zur Arbeitsrechtsvergleichung
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Spätestens seit der Hereinnahme des Arbeitsvertrags in den Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB stehen Fragen der AGB-Kontrolle im Zentrum der arbeitsrechtlichen Diskussion. Dennoch ist es bis heute nicht gelungen, das Arbeitsrecht insgesamt widerspruchsfrei in das Recht der AGB zu integrieren. Diese Abhandlung liefert einen Beitrag hierzu. Sie legt die Strukturen der §§ 305 ff. BGB offen und klärt, wie sich die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten losgelöst vom jeweiligen Einzelfall in diese Strukturen einfügen lassen. Dabei geht es im Kern um klassische Fragen der Rechtsdogmatik: Es geht um nicht mehr und nicht weniger, als die rechtssystematische Verankerung des Arbeitsrechts, seine dogmatische Struktur, seine Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum allgemeinen Zivilrecht.