Der funktionale Stiftungsbegriff als Denkmodell eines rechtsformübergreifenden Stiftungsrechts
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Ausgehend von dem von Andreas Schlüter entwickelten funktionalen Stiftungsbegriff nimmt diese Arbeit im ersten Teil einen Rechtsformenvergleich zwischen rechtsfähiger Stiftung, unselbstständiger Stiftung und Stiftungskörperschaft vor. Dabei werden auch Gestaltungshinweise zur Annäherung der Ersatzformen an die rechtsfähige Stiftung gegeben. Im zweiten Teil der Arbeit dient der funktionale Stiftungsbegriff als Denkmodell, um Fragestellungen wie den Grundrechtsschutz des Stifters, die Zustiftung zu Teilzwecken der Empfängerstiftung, die Vermögensbindung im Fall der Auflösung bzw. des Rechtsformwechsels der Stiftung sowie die Behandlung von Stiftungskörperschaften im Gemeinnützigkeitsrecht zu erörtern.
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Der funktionale Stiftungsbegriff als Denkmodell eines rechtsformübergreifenden Stiftungsrechts, Eva Frankenberger
- Jazyk
- Rok vydání
- 2013
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Der funktionale Stiftungsbegriff als Denkmodell eines rechtsformübergreifenden Stiftungsrechts
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Eva Frankenberger
- Vydavatel
- PL Acad. Research
- Rok vydání
- 2013
- ISBN10
- 3631645309
- ISBN13
- 9783631645307
- Série
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Ausgehend von dem von Andreas Schlüter entwickelten funktionalen Stiftungsbegriff nimmt diese Arbeit im ersten Teil einen Rechtsformenvergleich zwischen rechtsfähiger Stiftung, unselbstständiger Stiftung und Stiftungskörperschaft vor. Dabei werden auch Gestaltungshinweise zur Annäherung der Ersatzformen an die rechtsfähige Stiftung gegeben. Im zweiten Teil der Arbeit dient der funktionale Stiftungsbegriff als Denkmodell, um Fragestellungen wie den Grundrechtsschutz des Stifters, die Zustiftung zu Teilzwecken der Empfängerstiftung, die Vermögensbindung im Fall der Auflösung bzw. des Rechtsformwechsels der Stiftung sowie die Behandlung von Stiftungskörperschaften im Gemeinnützigkeitsrecht zu erörtern.