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Beweisverbote aus dem Fair-Trial-Prinzip des Art. 6 EMRK

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Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde in ihrer Bedeutung für die Auslegung und Anwendung innerstaatlichen Rechts zuletzt wiederholt durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt. Auch und gerade das Strafprozessrecht wird über Garantie des „Fair Trial“ aus Art. 6 Abs. 1 EMRK maßgeblich beeinflusst. Der Autor befasst sich mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Problematik der Beweisverwertungsverbote und richtet dabei den Fokus auf den Grundsatz „nemo tenetur se ipsum prodere“ - bzw. in der Diktion des EGMR „das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten“. Der Gerichtshof leitet die Beweisverbote im Allgemeinen und die Selbstbelastungsfreiheit im Besonderen aus der Garantie des „Fair Trial“ her. Aber auch das innerstaatliche Strafprozessrecht kennt Beweisverbote und die Selbstbelastungsfreiheit, deren Regeln und Systematik lange Zeit nur auf innerstaatlicher Ebene diskutiert wurden und teilweise weit vor die Zeit der EMRK zurück reichen. Wie verhalten sich nun die nationale und die konventionsrechtliche Gewährleistung zueinander? Wo überschneiden sie sich und wo weisen sie unterschiedliche Inhalte auf? Diesen Fragen geht der Autor nach, indem er zunächst die Rechtsprechung des EGMR zur allgemeinen Problematik der Beweisverwertungsverbote nachzeichnet und ihre Systematik verdeutlicht. Sodann werden die innerstaatlichen und konventionsrechtlichen Schutzbereichsbestimmungen der Selbstbelastungsfreiheit näher beleuchtet. Den Schwerpunkt bildet die Auseinandersetzung mit den einzelnen Formen staatlichen Zwangs und staatlicher Täuschung gegenüber dem Beschuldigten, die geeignet sind, sein Schweigerecht zu verletzen. Untersucht wird in diesem Zusammenhang jeweils in welchem Umfang das Konventionsrecht einerseits und das deutsche Strafprozessrecht andererseits vor diesen staatlichen Maßnahmen schützt und welche Konsequenzen eine ggf. unterschiedliche Reichweite dieser Gewährleistungen hat. Den Abschluss der Studie bildet die Auseinandersetzung mit dem besonderen Problem der Fernwirkung von Beweisverboten, ihre unterschiedliche Behandlung durch den EGMR und den BGH, sowie den Folgen dieser Unterschiede für das deutsche Strafprozessrecht. Insgesamt bietet das Buch damit eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Nemo-tenetur-Grundsatz als Schnittstelle von EMRK und StPO und zeigt Lösungen für die Implementierung der Rechtsprechung des EGMR in innerstaatliches Strafprozessrecht auf.

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2013

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