Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Fristsetzung beim strafprozessualen Beweisantragsrecht
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In konfliktträchtigen Strafverfahren ist immer wieder zu beobachten, dass Verteidiger und Angeklagte exzessiv von Ihrem Beweisantragsrecht Gebrauch machen. Ziel dieser regelrechten Überflutung der Gerichte mit Beweisanträgen ist es, den Verfahrensdruck auf Richter und Staatsanwälte zu erhöhen. Diese insbesondere in den Augen der Strafjustiz missbräuchliche Verwendung des Beweisantragsrechts hat der Bundesgerichtshof zum Anlass genommen, im Rahmen des Ablehnungsgrundes der Prozessverschleppung ein dem deutschen Strafprozess bisher unbekanntes Fristsetzungsmodell zu entwickeln, um überlasteten Tatgerichten die Ablehnung von Beweisanträgen zu erleichtern. Ergebnis dieser höchstrichterlichen Rechtsfortbildung ist, dass die Tatrichter der Verteidigung für die Stellung von Beweisanträgen Fristen setzen können, die in der deutschen Strafprozessordnung nirgendwo vorgesehen sind. Die Studie setzt sich intensiv mit der Zulässigkeit dieses Fristsetzungsmodells auseinander. Zum besseren Verständnis der Problematik stellt der Erste Teil die historische Entwicklung und die Grundlagen des Beweisantragsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Ablehnungsgrundes der Prozessverschleppung ausführlich dar. Sodann werden im Zweiten Teil sämtliche fristsetzungsrelevante Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts chronologisch nachgezeichnet und analysiert. Zudem widmet sich der Zweite Teil der wissenschaftlichen Kontroverse, welche die höchstrichterliche Fristsetzungsrechtsprechung hervorgerufen hat, wobei sowohl die Argumente der Fristsetzungsgegner als auch der Fristsetzungsanhänger en detail beleuchtet werden. Auf Grundlage der vorgebrachten Argumente wird im Dritten Teil eine eigene Bewertung des Fristsetzungsmodells vorgenommen, die nach umfassender Abwägung der widerstreitenden Positionen zur Unzulässigkeit des Fristsetzungsmodells führt. Da die Notwendigkeit eines geeigneten tatrichterlichen Instrumentariums zur Bekämpfung missbräuchlicher Beweisanträge angesichts tatsächlich immer wieder stattfindender Konfliktverteidigung aber auch vom Verfasser nicht geleugnet wird, werden im Vierten Teil wissenschaftliche Alternativkonzepte erörtert und ein eigener Lösungsansatz präsentiert.