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Christian Bickenbach untersucht einen im Zentrum der Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland stehenden Kompetenzkonflikt zwischen dem Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht, der sich an der Kontrolle von Entscheidungen unter Unsicherheit und Prognosen entzündet. Er unternimmt es, die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers auf ausgewählten Gebieten des Verfassungsrechts zu typologisieren und zu analysieren und macht einen Vorschlag für die Operationalisierung. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Abwehr- und zur Schutzdimension der Grundrechte und ihre sachgeprägte hermeneutische Konkretisierung durch das Übermaß- und das Untermaßverbot. Die durch Art. 1 Abs. 3 GG garantierte Positivität der Grundrechte setzt dabei dem staatlichen Zugriff auf die Zukunft partiell mehr Schranken als die gegenwärtige Praxis des Bundesverfassungsgerichts vermuten lässt.
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Die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers, Christian Bickenbach
- Jazyk
- Rok vydání
- 2014
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- (pevná)
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Christian Bickenbach
- Vydavatel
- Mohr Siebeck
- Rok vydání
- 2014
- Vazba
- pevná
- ISBN10
- 3161528263
- ISBN13
- 9783161528262
- Série
- Jus publicum
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Christian Bickenbach untersucht einen im Zentrum der Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland stehenden Kompetenzkonflikt zwischen dem Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht, der sich an der Kontrolle von Entscheidungen unter Unsicherheit und Prognosen entzündet. Er unternimmt es, die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers auf ausgewählten Gebieten des Verfassungsrechts zu typologisieren und zu analysieren und macht einen Vorschlag für die Operationalisierung. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Abwehr- und zur Schutzdimension der Grundrechte und ihre sachgeprägte hermeneutische Konkretisierung durch das Übermaß- und das Untermaßverbot. Die durch Art. 1 Abs. 3 GG garantierte Positivität der Grundrechte setzt dabei dem staatlichen Zugriff auf die Zukunft partiell mehr Schranken als die gegenwärtige Praxis des Bundesverfassungsgerichts vermuten lässt.