Ermittlungspflichten des Aufsichtsrats bei Anhaltspunkten für Sorgfaltspflichtverletzungen durch den Vorstand unter Berücksichtigung der ARAG/Garmenbeck-Entscheidung
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Die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen von (börsennotierten) Aktiengesellschaften gegen ihre aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitglieder hat in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Betroffene Unternehmen und insbesondere der mit der Verfolgung solcher Ansprüche betre Aufsichtsrat befinden sich regelmäßig in einer Ausnahmesituation, wenn der Regress gegen Vorstände im Raume steht. Trotz der ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des Bundesgerichtshofes - des Meilensteins der Organhaftung - sind viele Einzelfragen ungeklärt. Insbesondere ist umstritten, wie der Aufsichtsrat bei Hinweisen auf Fehlverhalten von Vorstandsmitgliedern im Einzelfall vorzugehen hat, inwiefern ihm bei der Anspruchsverfolgung ein Ermessensspielraum zuzugestehen ist und welche Punkte bei seiner Entscheidung maßgeblich zu berücksichtigen sind. Der Autor unternimmt eine detaillierte Untersuchung des Pflichtenprogramms des Aufsichtsrats, insbesondere der Ermittlungspflichten des Aufsichtsrats und welcher Informationsquellen dieser sich bei der Ermittlung eines haftungsrelevanten Sachverhalts bedienen kann. Zudem wird untersucht, inwieweit dem Aufsichtsrat bei der Anspruchsverfolgung ein Ermessen einzuräumen ist. Weiterhin werden aktien- und kapitalmarktrechtliche Folgefragen, die bei der Entscheidung, eventuell bestehende Ansprüche der Gesellschaft gegen Vorstandsmitglieder geltend zu machen, untersucht. Dieser umfassende und zugleich praxisnahe Ansatz ermöglicht es, mit Hilfe des Buches einen schnellen und vollständigen Überblick über den Themenkreis der Ermittlungspflichten des Aufsichtsrats bei Hinweisen von Fehlverhalten durch den Vorstand zu erhalten.