Grundlagen konsensualer Konfliktlösungsprozesse
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Was gilt in „Mauschelhausen“? Diese empirische Arbeit untersucht, welche normative Ordnung Absprachen im Strafverfahren zugrundeliegt. Sie analysiert die Struktur des Konsensbildungsprozesses in Absprachen insbesondere auch in solchen Wirtschaftsstrafverfahren, in denen namhafte Verteidiger engagiert waren und die eine besonders intensive Medienberichterstattung nach sich zogen. Die Beteiligten setzen Absprachen nicht zur Umgehung strafprozessualer Grundsätze ein. Vielmehr bedeuten Absprachen nach den Ergebnissen dieser Arbeit die fallspezifische Überwindung sachverhaltlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten in besonders komplexen Wirtschaftsstrafverfahren. Es bedarf jedoch - gerade im Hinblick auf die gemäß Bundesverfassungsgericht drohende Verfassungswidrigkeit des Absprache-Gesetzes - grundlegenderer Lösungsansätze für die strafprozessualen Herausforderungen der Wirtschaftskriminalität, nicht zuletzt, um die Benachteiligung unverteidigter Angeklagter im Absprache-System aufzuheben.