Organisation und Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
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Diese Publikation befasst sich mit der Frage, in welcher Weise die Rechsprechung des EuGH auf die Organisation und die Verfahren der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit einwirkt, wobei die Autorin auslotet, wie weit die „Europäisierung der innerstaatlichen Gerichtsbarkeit“ im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit fortgeschritten ist und wie sich Probleme an den Schnittstellen zwischen nationalem Organisations- und Verfahrensrecht insb im Lichte der Rechtsprechung des EuGH lösen lassen. Die Autorin möchte damit zu Diskussion beitragen, inwieweit es notwendig ist, dass der europäische Gesetzgeber zugunsten einer noch stärkeren Harmonisierung der nationalen Verfahrensrechte eingreift und möchte in diesem Zusammenhang die These belegen, dass die Schaffung eines einheitlichen Verfahrensrechts nicht notwendig ist.
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Organisation und Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, Maria Berger
- Jazyk
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- 2013
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- (pevná)
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- Titul
- Organisation und Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Maria Berger
- Vydavatel
- Manz
- Rok vydání
- 2013
- Vazba
- pevná
- ISBN10
- 3214007378
- ISBN13
- 9783214007379
- Kategorie
- Právní literatura
- Anotace
- Diese Publikation befasst sich mit der Frage, in welcher Weise die Rechsprechung des EuGH auf die Organisation und die Verfahren der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit einwirkt, wobei die Autorin auslotet, wie weit die „Europäisierung der innerstaatlichen Gerichtsbarkeit“ im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit fortgeschritten ist und wie sich Probleme an den Schnittstellen zwischen nationalem Organisations- und Verfahrensrecht insb im Lichte der Rechtsprechung des EuGH lösen lassen. Die Autorin möchte damit zu Diskussion beitragen, inwieweit es notwendig ist, dass der europäische Gesetzgeber zugunsten einer noch stärkeren Harmonisierung der nationalen Verfahrensrechte eingreift und möchte in diesem Zusammenhang die These belegen, dass die Schaffung eines einheitlichen Verfahrensrechts nicht notwendig ist.