Bürgerliche Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaften
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Das Mitgliedschaftsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften befindet sich in einem Spannungsfeld von staatlichem und religiösem Recht. Herkömmlich legen die Rechtsordnungen der Religionsgemeinschaften nach Maßgabe ihrer religiösen Grundüberzeugungen fest, wer zur Gemeinschaft gehören soll. Das staatliche Grundrecht der Religionsfreiheit gewährt wiederum jedermann das Recht, Mitglied einer (öffentlich-rechtlichen) Religionsgemeinschaft zu sein oder aber eine bestehende Mitgliedschaft mit „bürgerlicher“ Wirkung zu beenden. Davon ausgehend stellt sich das Problem, wie sogenannte „Inkompatibilitäten“ beider Rechtsordnungen aufzulösen sind. Welchen Rahmen gibt das staatliche Recht den Religionsgemeinschaften für ihr Mitgliedschaftsrecht vor? Lässt sich aus der Religionsfreiheit ein absolutes Freiwilligkeitsgebot herleiten? Wo weichen die Regelungen der Glaubensgemeinschaften hiervon ab und wie können Divergenzen überbrückt werden? Die vorliegende Arbeit untersucht diese Fragen und nimmt dazu nach einer historischen und staatskirchenrechtlichen Einordnung die Rechtsbeziehungen der Mitglieder zu den christlichen, jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland in den Blick.
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Bürgerliche Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaften, Johannes Kuntze
- Jazyk
- Rok vydání
- 2013
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Bürgerliche Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaften
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Johannes Kuntze
- Vydavatel
- Univ.-Verl. Göttingen
- Rok vydání
- 2013
- ISBN10
- 3863951212
- ISBN13
- 9783863951214
- Série
- Göttinger Schriften zum öffentlichen Recht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Das Mitgliedschaftsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften befindet sich in einem Spannungsfeld von staatlichem und religiösem Recht. Herkömmlich legen die Rechtsordnungen der Religionsgemeinschaften nach Maßgabe ihrer religiösen Grundüberzeugungen fest, wer zur Gemeinschaft gehören soll. Das staatliche Grundrecht der Religionsfreiheit gewährt wiederum jedermann das Recht, Mitglied einer (öffentlich-rechtlichen) Religionsgemeinschaft zu sein oder aber eine bestehende Mitgliedschaft mit „bürgerlicher“ Wirkung zu beenden. Davon ausgehend stellt sich das Problem, wie sogenannte „Inkompatibilitäten“ beider Rechtsordnungen aufzulösen sind. Welchen Rahmen gibt das staatliche Recht den Religionsgemeinschaften für ihr Mitgliedschaftsrecht vor? Lässt sich aus der Religionsfreiheit ein absolutes Freiwilligkeitsgebot herleiten? Wo weichen die Regelungen der Glaubensgemeinschaften hiervon ab und wie können Divergenzen überbrückt werden? Die vorliegende Arbeit untersucht diese Fragen und nimmt dazu nach einer historischen und staatskirchenrechtlichen Einordnung die Rechtsbeziehungen der Mitglieder zu den christlichen, jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland in den Blick.